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AGB

auch als Download verfügbar.

1. Geltungsbereich

1.1 Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Lieferungen und Leistungen von COMjoinIT e. K. (nachfolgend: COMjoinIT) im IT-Umfeld für Unternehmen und Verbraucher. Der Kunde kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei COMjoinIT anfordern oder von der Homepage unter https://www.comjoinit.de/agb herunterladen.

1.1.1 Unternehmen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit COMjoinIT in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden zwischen COMjoinIT und Unternehmen weiterhin Anwendung auf alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Vertragspartner nicht mit dem Angebot zugeleitet oder anderweitig vor Abschluss des Vertrages übergeben oder zur Kenntnis gebracht worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht in den Vertrag mit einbezogen.

1.1.2 Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.2 Der Umfang der von COMjoinIT im Einzelnen geschuldeten Lieferungen und/oder Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und diesen Geschäftsbedingungen. Für einzelne Lieferungen und/oder Leistungen existieren gesonderte Vertragsbestimmungen, die dem Kunden in der gesetzlich geforderten Art und Weise bei Vertragsschluss zugänglich gemacht worden sind.

2. Angebote/Vertragsschluss

2.1 COMjoinIT unterbreitet dem Kunden ein schriftliches Angebot.

2.1.1 Sämtliche Angebote von COMjoinIT sind gegenüber Unternehmen grundsätzlich freibleibend.

2.1.2 Angebote, die COMjoinIT gegenüber Verbrauchern abgibt, müssen innerhalb von vier Wochen angenommen werden. Nach Ablauf der Frist ist COMjoinIT berechtigt – jedoch nicht verpflichtet -, ein neues Angebot abzugeben.

2.2 Aufträge kommen erst nach schriftlicher Bestätigung der Bestellung des Kunden durch COMjoinIT zustande. Nebenabreden, Änderungen und Nachträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind von ComjoinIT ausdrücklich zu bestätigen.

2.3 COMjoinIT ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern oder sobald sich nach dem Vertragsschluss herausstellt, dass auf Seiten des Vertragspartners eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist oder ein Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder der Vertragspartner sich mit einer fälligen Forderung mehr als zwei Wochen in Verzug befindet.

3. Geistiges Eigentum / Schutzrechte

3.1 Zeichnungen, Abbildungen, Leistungsbeschreibungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich als Vertragsbestandteil vereinbart werden. Im Übrigen behält COMjoinIT das geistige Eigentum an diesen Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung vor.

3.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen. Werden bei diesen Angaben in den Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Kunde COMjoinIT von sämtlichen Ansprüchen des Schutzrechteinhabers frei.

4. Zusatzleistungen / Ausschluss von Garantien und Zusicherungen

4.1 Für die Überprüfung der Ressourcen am Wohn-/Geschäftssitz des Kunden, für die Erstellung einer Systemlösung nach den Vorgaben des Kunden und für die Zusammenstellung einer hierfür erforderlichen Liste der anzuschaffenden Komponenten ist COMjoinIT berechtigt, ein gesondertes Berater-Honorar abzurechnen. (Höhe der Vergütung etc.)

4.2 Zusicherungen und Garantien bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch COMjoinIT.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern der Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird, sind die im Angebot genannten Netto-Preise innerhalb der in Ziffer 2.1.2 genannten Frist verbindlich. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer zum jeweils gültigen Satz.

5.2 Liegt bei einem Vertrag mit einem Unternehmen der zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Listenpreis über dem mit dem Kunden vereinbarten, dann gilt, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien existiert, dieser höhere Listenpreis, wenn die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt, es sei denn, die Leistung von COMjoinIT wurde bereits abgerechnet und vom Kunden bezahlt.

5.3 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich gesondert vergütet und abgerechnet, unabhängig davon, ob es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen oder einen Verbraucher handelt. Etwaige vereinbarte Fertigstellungstermine verschieben sich dann entsprechend der Abänderungen und/oder Nachträge.

5.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die in Rechnung gestellte Vergütung sofort fällig und zahlbar. Abweichende Zahlungsziele sind in der Rechnung ausgewiesen. Die Zahlungsverbindlichkeit erlischt erst im Zeitpunkt der Gutschrift des Rechnungsbetrages auf dem Konto von COMjoinIT oder aber durch Barzahlung. Im Falle einer Scheckzahlung gilt eine Zahlung erst dann als bewirkt, wenn der Scheck eingelöst ist.

5.5 Bei Festpreisvereinbarungen gelten folgende Zahlungsvereinbarungen:

  • 30 % des Festpreises bei Vertragsschluss
  • 30 % nach Ablauf eines Drittels der vorgesehenen Bearbeitungszeit
  • 30 % nach Ablauf von zwei Dritteln der vorgesehenen Arbeitszeit
  • 10 % bei Abnahme

5.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5.7 Ist der Kunde Unternehmer, so ist er über die in Ziffer 5.6 genannten Fälle auch nicht berechtigt, Minderungs- oder sonstige Gewährleistungsrechte gegenüber COMjoinIT geltend zu machen, es sei denn, diese Rechte sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder aber von COMjoinIT anerkannt worden. Zudem müssen diese Rechte auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, wobei auch bei einer laufenden Geschäftsbeziehung jeder einzelne Auftrag als neues Vertragsverhältnis zu betrachten ist.

6. Leistungszeit / Verzug

6.1 Die von COMjoinIT genannten Termine und Fristen zur Lieferung und/oder Leistung sind unverbindlich (keine kalendermäßige Bestimmung eines Zeitpunktes) und stellen lediglich den voraussichtlichen frühesten Termin zur Lieferung/Leistung dar

6.2 Bei Verträgen mit Unternehmen steht die vertragliche Liefer-/Leistungsverpflichtung von COMjoinIT unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Dritte, es sei denn, die Nichtbelieferung und/oder verzögerte Lieferung durch Dritte beruht auf einem schuldhaften Verhalten von COMjoinIT. Bei von COMjoinIT nicht verschuldeter Schlechtoder Nichtbelieferung durch Dritte, steht COMjoinIT ein vertragliches Rücktrittsrecht gegenüber dem gewerblichen Kunden (Unternehmen) zu.

6.3 Liefertermine/-fristen beginnen frühestens mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch COMjoinIT, jedoch nicht vor dem Eingang aller für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu erfüllenden Pflichten, insbesondere die rechtzeitige Leistung einer vereinbarten Anzahlung.

6.4 Selbst bei der Vereinbarung einer konkreten Zeitbestimmung (Datum) kommt COMjoinIT bei Verträgen mit Unternehmen erst dann mit der eigenen Leistungspflicht in Verzug, wenn der Kunde zuvor gegenüber COMjoinIT eine schriftliche Mahnung ausgesprochen, eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt und nach fruchtlosem Ablauf mit dem Rücktritt von Vertrag gedroht hat. Erst bei Eintritt aller vorbezeichneten Bedingungen ist der gewerbliche Kunde (Unternehmen) berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Darüber hinausgehende Ansprüche des gewerblichen Kunden (Unternehmen), insbesondere auf Schadensersatz gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von gleich welcher Art ist Ursache des Verzugs.

6.5 Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist COMjoinIT berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen.

6.5.1 Ist der Kunde Unternehmer, so ist COMjoinIT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Zudem ist COMjoinIT berechtigt, die gesamte Restschuld des gewerblichen Kunden (Unternehmer) fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des gewerblichen Kunden (Unternehmen) in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst werden kann oder aber der gewerbliche Kunde (Unternehmen) seine Zahlungen einstellt.

6.5.2 Ist der Kunde Verbraucher, so ist COMjoinIT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, wobei für diesen Fall der Verbraucher die Möglichkeit hat, nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich geringerer Höhe angefallen ist.

6.6 Während des Verzuges ist so ist COMjoinIT berechtigt, die Lieferung aus anderen Bestellungen des Kunden zurückzuhalten.

7. Gefahrübergang / Transportkosten / Rücksendekosten bei Ausübung eines Widerrufsrechts

7.1 Erfüllungs- und Leistungsort ist Bonn.

7.2 Bei Lieferungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die die Abnahme ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von COMjoinIT verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandtbereitschaft auf ihn über. Versandkosten trägt grundsätzlich der Kunde, mit Ausnahme der unter Ziffer

7.3 dargestellten Regelung. Die Höhe der Versandkosten teilt COMjoinIT dem Kunden vor Auftragsbestätigung mit. Ist der Kunde Verbraucher und steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312 d BGB zu, so vereinbaren die Vertragsparteien, dass der Kunde nach Ausübung seines Widerrufsrechts die Rücksendekosten zu tragen hat, wenn der Preis der aufgrund des Widerrufs zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der zurückzusendenden Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

7.4 Besteht die vertragliche Pflicht nicht in einer Lieferung (Ziffer 7.2), sondern in einer sonstigen Leistung durch COMjoinIT, die dem Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht einräumt, geht die Gefahr mit Abnahme der vertraglich geschuldeten Leistung auf den Kunden über. Der Abnahme steht es gleich, wenn COMjoinIT dem Kunden schriftlich eine angemessene Frist (zwei Wochen) zur Abnahme der erbrachten Leistung setzt und der Kunde diese unbeantwortet verstreichen lässt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde ohne vorherige Aufforderung zur Abnahme die von COMjoinIT erbrachte Leistung über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen widerspruchslos und ohne Mängelrügen in Gebrauch nimmt oder die Rechnungen für die erbrachten Leistungen von COMjoinIT vollständig begleicht.

7.5 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, hat er die gelieferte Ware oder Leistung von COMjoinIT mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen nach Erhalt der Ware oder Leistung, schriftlich zu rügen. Verborgene Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt, die Leistung als vorbehaltlos abgenommen.

8. Gewährleistung

8.1 Als Beschaffenheit gilt grundsätzlich nur die vereinbarte Leistungsbeschreibung oder allgemeine Produktbeschreibung als vereinbart. Gegenüber gewerblichen Kunden (Unternehmen) gelten Werbung oder sonstige Aussagen nicht als Produktbeschreibung.

8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmen 12 Monate und für Verbraucher 24 Monate. Sie beginnt mit Gefahrübergang gemäß Ziffer 7. Bei der Lieferung gebrauchter Gegenstände beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von Satz 1 für Verbraucher 12 Monate. Bei gewerblichen Kunden (Unternehmen) werden Gewährleistungsrechte für die Lieferung gebrauchter Gegenstände ausgeschlossen.

8.3 COMjoinIT ist im Gewährleistungsfall berechtigt, zunächst durch Nachbesserung oder Nachlieferung, auch in Form eines Updates oder einer Umgehungslösung, den Mangel zu beseitigen.

8.4 Falls es COMjoinIT trotz wiederholtem Versuch nicht gelingt, einen Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, ist der gewerbliche Kunde (Unternehmen) berechtigt, wahlweise Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Bei der Haftung auf Schadensersatz gilt Ziffer 10 dieser Bedingungen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Ist der Kunde Verbraucher, so richten sich seine Ansprüche nach den §§ 433 ff. BGB.

8.5 Ergibt die Überprüfung, dass ein solcher Gewährleistungsfall nicht vorliegt, trägt der Kunde die Kosten einer solchen Untersuchung.

8.6 Die Gewährleistungspflicht von COMjoinIT entfällt bei Bedienungsfehlern, Missachtung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, nicht autorisierten Änderungen und Eingriffen, bei Einflüssen von Fremdprodukten sowie bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder Einsatz von nicht aktuellen Ständen von Produkten. Das Unternehmen trägt die Beweislast, dass es sich nicht um eine solche Ursache handelt.

8.7 Die Beendigung des weiteren Leistungsaustausches z.B. bei Rücktritt, Schadensersatz, muss schriftlich unter Fristsetzung angedroht werden und kann von einem gewerblichen Kunden (Unternehmen) nur binnen zwei Wochen ab Fristablauf erklärt werden.

9. Schutzrechtsverletzungen

9.1 Im Falle einer Verletzung eines Schutzrechtes Dritter wird COMjoinIT nach eigener Wahl und auf eigene Kosten die von COMjoinIT erbrachte Leistung bzw. Lieferung so abändern, dass diese nicht mehr verletzend ist oder dem Unternehmen das Nutzungsrecht verschaffen oder die von COMjoinIT erbrachten Leistungen bzw. Lieferungen unter Rückzahlung der Vergütung abzüglich einer angemessenen Nutzungsgebühr zurücknehmen.

9.2 COMjoinIT haftet nicht für Schutzrechtsverletzungen, die auf eingebrachten Unterlagen oder Informationen sowie einer nicht vereinbarungsgemäßen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Verwendung der Leistung / des Produktes beruhen.

10. Haftung

10.1 Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist COMjoinIT gegenüber gewerblichen Kunden (Unternehmen) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet,

  • bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft allerdings nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens;
  • in allen anderen Fällen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet wird.

10.2 Gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, wird eine Haftung von COMjoinIT und oder eines gesetzlichen Vertreters und/oder Erfüllungsgehilfen von COMjoinIT auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

10.3 Für den Verlust von Daten haftet COMjoinIT nur während der Projektdurchführung und in dem Umfang, den der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung von mindestens einmal täglich nicht vermeiden konnte. COMjoinIT kann davon ausgehen, nur mit gesicherten Daten in Berührung zu kommen.

10.4 COMjoinIT haftet für Viren in von COMjoinIT entwickelter Software nur insoweit, als diese bei Überlassung bereits mit Viren befallen und der Virus erkennbar war. Der Kunde ist zur Installation und Aktualisierung eines Virenschutzprogramms verpflichtet.

10.5 Die Haftung für verdeckte Mängel ist gegenüber gewerblichen Kunden (Unternehmen) ausgeschlossen. 10.6 Für Ansprüche aus Unmöglichkeit, Nichterfüllung, Verzug, Beratungspflichtverletzung etc. gilt gegenüber gewerblichen Kunden (Unternehmen) eine Verjährungsfrist von einem Jahr, beginnend zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von den Anspruch begründenden Umständen hatte.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung behält sich COMjoinIT das Eigentum an den erbrachten Lieferungen und Leistungen vor. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsverlaufs in Abstimmung mit COMjoinIT veräußern. Der Kunde tritt seine Forderung in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes an COMjoinIT ab, COMjoinIT nimmt die Abtretung an. 11.2 Besteht an der veräußerten Ware ein Miteigentumsanteil von COMjoinIT wird die Forderung in Höhe dieses Miteigentumsanteils, aber mit Vorrang vor den übrigen Forderungen, abgetreten. Besteht an der veräußerten Ware aufgrund Verarbeitung und/oder Vermischung ein Miteigentumsanteil von COMjoinIT, wird die Forderung in Höhe des Wertes dieses Miteigentumsanteils abgetreten. COMjoinIT ist berechtigt, die Ware zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offene Forderung aus dem Erlös zu befriedigen.

12. Geheimhaltung

Die Vertragspartner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller Informationen und Unterlagen. Sie werden ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen hierzu verpflichten.

13. Urheberrechte und Schutzrechtsverletzungen

13.1 Soweit zum Lieferumfang oder der Leistung auch lizenzpflichtige Betriebssoftware gehört, räumt COMjoinIT dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der Rechnung aus der Lieferung ein einfaches, nicht ausschließliches und nur im Verbund mit der dazugehörigen Hardware übertragbares Recht ein, diese Software in dem zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Programmzustand (Release) auf der gelieferten Anlage zu nutzen. Für Anwendersoftware gelten besondere Lizenzbestimmungen, die dem Kunden jeweils mit der Software ausgehändigt werden.

13.2 Der Kunde erkennt an, dass Software Markenrechte, Know-how und anderes geistiges Eigentum enthalten oder verkörpern kann und dass diese Rechte COMjoinIT, Softwareherstellern, Zulieferern oder Dritten zustehen.

13.3 Der Kunde sichert zu und haftet gegenüber COMjoinIT, dass er die von COMjoinIT geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu Recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten COMjoinIT im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. COMjoinIT verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass keinerlei Daten des jeweiligen Kunden übernommen, selber genutzt oder an Dritte weitergeben werden, sofern COMjoinIT hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte.

13.4 COMjoinIT trifft keine Verpflichtungen, wenn die Betriebssoftware, Maschinen oder Teile hiervon vom Kunden geändert oder mit nicht von COMjoinIT zur Verfügung gestellten Programmen oder Daten verbunden werden und daraus Ansprüche Dritter entstehen.

14. Drittleistungen

14.1 Im Falle der Lieferung und/oder Leistung durch Drittunternehmen (Drittleistungen) gelten diese AGB für Gewährleistung und Haftung nur nachrangig zu den dem Kunden zur Verfügung gestellten Bedingungen des Drittunternehmens. Mit Beauftragung von COMjoinIT willigt der Kunde in die vorrangige Geltung der Nutzungsbedingungen beteiligter Drittunternehmen ein.

14.2 Für die von COMjoinIT selbst hergestellte und vertriebene Software gelten die Bestimmungen der mit dem Kunden unmittelbar abgeschlossenen Lizenz-Verträge. Alle in diesen Verträgen nicht aufgeführten Fälle werden durch diese AGB geregelt.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

15.1 Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen COMjoinIT und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15.2 Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Bonn ausschließlicher Gerichtsstand.

15.3 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt.

Über uns

Unsere Firma kann bereits auf 15 Jahre vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Mittelständischen Unternehmen aus dem Großraum Bonn / Rhein-Sieg zurückblicken

Adresse

COMjoinIT e.K.

Ingo Wilczak

Landgrabenweg 30

53227 Bonn

+49 228 972738-0

info(at)comjoinit.de

Mo-Fr: 10.00 – 17.00

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